31.07.2010
Geschichte
Mit steigendem Wohlstand der Bevölkerung wuchs gleichzeitig auch die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen und europäischen Straßen. Ein negativer Nebeneffekt war der zunehmende Schadstoffausstoß. Schon bald wurde der Ruf nach einer Begrenzung der schädlichen und störenden Emissionen laut.
1970 legte der Rat der Europäischen Gemeinschaft erstmals eine Richtlinie zur Begrenzung von Kohlenmonoxid und unverbrannten Kohlenwasserstoffen in Emissionen vor. Diese Grenzwerte wurden 1974 nochmals verschärft. Im Laufe der Zeit wurde auch die Begrenzung von Stickstoffoxiden (1977) mit aufgenommen und Grenzwerte für Rußpartikelemissionen bei Dieselmotoren (1988) definiert. 1988 folgte eine weitere Richtlinie die - europaweit - Emissionen für neue Lastkraftwagen (Lkw) und Busse festschrieb. Später wurden dann auch für Motorräder und Mopeds Abgasgrenzwerte eingeführt. In Deutschland traten diese Grenzwerte schon 1994, in Europa erst 1997 in Kraft.
Seit 1990 existieren in der Europäischen Union gemeinsame Grenzwerte, die in den Euro-Normen festgeschrieben sind. Insgesamt gibt es 5 Euro-Normen: Euro-1 ab 1992/93, Euro-2 ab 1995/96, Euro-3 ab 2000, Euro-4 ab 2005. Die Euro-5-Norm tritt frühestens ab Mitte 2008 in Kraft.